Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über den Inhalt unserer AGB. Nicht aufgeführte Inhalte unterliegen in jedem Fall dem deutschen Recht. Darauf wird nicht extra verwiesen. Mit Ihrem Antrag auf Vertragsabschluss erkennen Sie den Inhalt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an! Dies betrifft sämtliche durch unseren Betrieb angebotenen Leistungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese umfassen sowohl die Beherbergungsdienstleistungen/-angebote unseres Hotels als auch die
Vermietung/Zur-Verfügung-Stellung von Gasträumen für Feierlichkeiten, Catering-Aufträge und sonstige Vorhaben mit oder ohne gastronomische Leistungen durch uns.
Stand: Januar 2023
1. Der Vertrag kommt durch die Entgegennahme der verbindlichen Bestellung für
Feierlichkeiten, Lieferungen, der Entgegennahme Ihrer Tischreservierung für einen bestimmten Termin und bestimmte Personenzahl bzw. der Zimmerbuchung durch den Kunden (Bezeichnung für Besteller,
Veranstalter, Gast usw.) zustande. Sobald der Betrieb eine Terminanfrage bestätigt, gilt diese als verbindlich für den Gast/Kunden reserviert. Für die Vergindlichkeit für vorgenannte Fälle ist es
unerheblich, ob die Vereinbarung/Bestätigung schriftlich (auch E-Mail, WhatsApp-Nachricht) oder mündlich persönlich/telefonisch erfolgt. Allein diese AGB bzw. bei Zimmerbuchungen die gesetzlichen
Bestimmungen des Beherbergungsvertrages sind Vertragsbestandteil. Etwaige Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Unsere AGB gelten für sämtliche Leistungen des Betriebes
(Überlassung von Hotelzimmern sowie sämtlichen Räumlichkeiten des Hotels für die Durchführung von
Feierlichkeiten, Konferenzen, Schulungen usw. sowie Lieferungen von Buffets im Rahmen unserer Cateringleistungen in Ihre bzw. die von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten). Wurden Leistungen durch
einen Dritten bestellt, haftet dieser dem Hotelbetrieb gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Betrieb kann vom Kunden und/oder vom Dritten für die bestellte Leistung eine angemessene
Vorauszahlung (20 - 50 % der geplanten Leistung) verlangen. Generell bedarf eine Unter- oder Weitervermietung der schriftlichen Einwilligung des Hotelbetriebes. Für die
Vermietung von Räumlichkeiten für eine Veranstaltung/Feier behält sich der Betrieb eine Kautionsberechnung (mind. 500,00 €) vor. Diese wird mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Sollten Schäden und
besondere Aufwendungen erforderlich werden, wird die Kaution ganz oder teilweise zu deren Beseitigung verwendet.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste bzw. nach Angebot. Sind feste Preise vereinbart worden und liegen zwischen Vertragsabschluss und
Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist der Betrieb berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Wurde ein Mindestumsatz vereinbart, und wurde dieser nicht erreicht, kann der Hotelbetrieb 60 %
des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern der Kunde nicht einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.
3. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Beherbergungs-/Hotelaufnahmevertrag, welcher durch die Buchung von Hotelzimmern durch den Kunden und die Annahme durch das Hotel zustande kommt, ist
das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später (egal zu welchem Zeitpunkt nach der Buchung oder aus welchem - im Verantwortungsbereich es Gastes liegenden - Grund) vom
Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 552 BGB). Bei eventuellen Stornierungen durch den Kunden, welche ausnahmslos nur schriftlich akzeptiert werden, ist eine
kostenlose Stornierungsmöglichkeit in unseren AGB nicht vorgesehen. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Dem Hotelbetrieb steht der
Erfüllungsanspruch zu, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt. Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung ohne Verpflegungsleistung pauschal 10 %, bei Übernachtung mit
Frühstück 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension 30 % und bei Übernachtung mit Vollpension 40 % sowie bei allein bestellten Speisen und Getränken 40 % des vereinbarten Preises. Bei Nichtanreise
bzw. Absage innerhalb von 3 Tagen vor Anreisetermin wird der volle vereinbarte Preis berechnet. Für die sonstige Leistungserbringung, d. h. gebuchte Leistungen außer den vorgenannten
Hotelleistungen, insbesondere Raum- und Gerätemiete, Bereitstellungskosten usw., Reservierung von Terminen für die Lieferung von Speisen und Getränken, vereinbarte Umsätze von Speisen und
Getränken bei einer Veranstaltung, durch den Gast veranlasste Tischreservierung, bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Betriebes auf eine angemessene Vergütung. Diese
ergibt sich aus dem Anhang dieser AGB. Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag hat in jedem Falle schriftlich dem Hotel gegenüber zu erfolgen.
4. Für sämtliche Leistungserbringungen hat der Kunde dem Betrieb die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlichen Hotel-/Restaurantkapazität, Cateringkapazität – spätestens fünf Werktage
(120 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu
leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
4.a Bei Reservierung von Tischen/Plätzen im Restaurant gilt diese mit Annahme durch den Betrieb, durch Eintrag des entsprechenden Termins, als verbindlich. Kostenfreie Stornierungen, Personenreduzierungen (außer bei angemeldeten Feierlichkeiten - hier gelten nachfolgende Regelungen) sind bis 48 Stunden zuvor möglich. Bei kurzfristigeren Stornierungen/Personenreduzierungen/Nichterscheinen (no Show) berechnen wir eine Vorhaltepauschale von 10,00 € pro nicht erschienener Person.
4.b Bei konkreter Vorbestellung im Restaurant von Personenzahl und Essen (außer bei angemeldeten Feierlichkeiten - hier gelten nachfolgende Regelungen) und kurzfristigerer Stornierung als 48 Stunden berechnen wir 14,00 € je nicht erschienener Person bei Stornierung bis 12 Stunden zuvor und 16,00 € je Person bei Nichterscheinen ohne Meldung.
4. c Für angemeldete Feierlichkeiten/Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:
Mit Annahme der gewünschten Feier/Veranstaltungen durch den Betrieb für einen konkreten Termin gilt dies als verbindlich. Dazu wird durch den Kunden eine Personenzahl genannt sowie die im Restaurant gewünschten Mahlzeiten (Mittagessen, Kaffeetrinken, Abendessen - mit entsprechender Verweildauer), so dass der Betrieb für den entsprechenden Termin/Tag planen kann. Spätestens bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin der Feier/Veranstaltung hat der Gast dem Betrieb die genaue Personenzahl bzw. die gewünschten Leistungen detailliert mitzuteilen. Eine kurzfristigere Absprache ist gesondert zu vereinbaren. Für die bis zu diesem Termin festgelegten Bestellungen hat der Gast die Rechnung zu begleichen. Bis 48 Stunden zuvor kann eine Anpassung der Personenzahl bis max. - 5 % kostenfrei erfolgen. Sollen mehr Personen erscheinen, ist für diese der entsprechende Leistungssatz aus der Bestellung zu zahlen. Für Stornierungen/Mindermeldungen kürzer als 48 Stunden zahlt der Gast je nach bestellter Mahlzeit (Mittagessen 12,00 €/Kaffeetrinken 6,00 €/Abendessen 22,00 €) pro fehlender Person bzw. 20 % des durchschnittlich zu erwartenden Getränkeumsatzes je nach geplanter Aufenthaltsdauer pro Person. Den durchschnittlich zu erwartenden Getränkeumsatz (ohne Kaffeegetränke) setzt das Hotel mit 8,00 - 30,00 € pro Person bei Service mit Bedienung am Platz an sowie mit 19,00 - 24,00 € pro Person (je nach Aufenthaltsdauer) bei Selbstbedienung vom Getränkebuffet. Diese Sätze bilden den jeweiligen Durchschnitt aus vergleichbaren Veranstaltungen der vergangenen Monate. Die Preisangaben beziehen sich auf Aufenthaltsdauer Mittag - Kaffee - Abendessen - bis max. 23.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung.
Werden angemeldete Feierlichkeiten/Veranstaltungen bis 3 Monate zuvor wieder abgemeldet und für den Termin konnte keine Ersatzveranstaltung generiert werden, berechnet das Hotel 20 % des durchschnittlich zu erwartenden Umsatzes. Bei Stornierungen bzw. Minderung der Personenzahl um bis zu 50 % der ursprünglichen Anmeldung bis 4 Wochen zuvor, berechnet der Hotelbetrieb 50 % des durchschnittlich zu erwartenden Umsatzes.
Erscheint eine Gesellschaft ohne Stornierung überhaupt nicht (no Show) bzw. storniert innerhalb 48 Stunden zuvor komplett, werden durch den Betrieb 80 % der vereinbarten Speisenpauschale (bei Buffet bzw. Menü - auch im Cateringbereich) bzw. des durchschnittlichen Speiseumsatzes (á la Carte) berechnet sowie 60 % des durchschnittlich zu erwartenden Getränkeumsatzes.
Dem Kunden/Gast bleibt es hierbei vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Betrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Bei Veranstaltungen, die über den vereinbarten Zeitraum, auf jeden Fall aber über 24 Uhr,
hinaus gehen, kann der Hotelbetrieb zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal berechnen. Pro Person anwesendes Personal (mind. 1 Person) wird ein
Stundenverrechnungssatz von 29,50 € in Anrechnung gebracht. Wird für eine konkret vereinbarte Veranstaltung ein bestimmter Zeitrahmen festgelegt, gelten die entsprechenden Angaben.
6. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit Sorgfalt durchzuführen. Es entstehen keinerlei Haftungsansprüche für nicht durchgeführte Aufträge. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- oder
Warensendungen werden ebenfalls mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung im Haus, Aufbewahrung und – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Entgelt – die Nachsendung
derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 8 Wochen auf, ausgenommen
verderbliche Sachen. Diese werden umgehend entsorgt. Jedwede Haftung des Hotels bezüglich des Vorgenannten ist ausgeschlossen.
7. Wird dem Kunden ggfs. ein Stellplatz (in evtl. Garage oder auf dem Hotelgrundstück/Hotelparkplatz) – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Es besteht seitens des Hotelbetriebes keine Überwachungspflicht. Der Betrieb haftet nicht.
8. Der Hotelbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebes auftreten, wird sich der Hotelbetrieb auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 6 und den §§ 701 ff BGB haftet der Betrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten des
Betriebes. Eine Verwahrung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Betriebes ist – abgesehen von den §§ 701 ff BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist
beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Betriebes auch bei Verletzung von
Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Unwetterschäden, Streik o. ä.) oder sonstiger vom Betrieb nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder den Betrieb beeinträchtigender Umstände (z. B.
Rufgefährdung), insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Betriebes, behält sich der Hotelbetrieb das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B.
auf Schadenersatz zusteht.
10. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Betrieb gegenüber, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Betriebes liegt oder
durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
11. Das Anbringen von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotelbetrieb außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen
Einwilligung des Betriebes und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen
feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Stunden nach Veranstaltungsende abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im
Betrieb, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom
Betrieb entsorgt werden.
12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und
sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlenden Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger und in eigener Verantwortung
zu entrichten.
13. Soweit der Betrieb für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; dieser haftet für die pflegliche
Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Hotelbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
14. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden, zumindest wird eine Service-Pauschale bzw. Korkgeld berechnet. Mietet der Kunde/Gast lediglich die Räumlichkeiten, kann er Speisen und Getränke in Eigenverantwortung organisieren, sofern
er sie nicht vom Hotelbetrieb beziehen möchte. In diesem Fall übernimmt der Betrieb keinerlei Haftung für Schäden durch möglicherweise verdorbene Speisen/Getränke.
15. Der Kunde verpflichtet sich, den Betrieb unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch
bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und /oder Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist,
öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotelbetriebes zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Landhotel
Seifert aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des
Betriebes. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat der Betrieb das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall
gelten Ziff. 3 der AGB (Zahlung der Miete u. angemessene Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
16. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 10.00 Uhr für die Reinigung frei gegeben werden. Spätere
Ankunftszeiten als 18.00 Uhr teilt der Kunde/Gast dem Hotel bitte rechtzeitig zuvor mit, da die Rezeption nicht dauerhaft besetzt ist. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung
bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im
Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
17. Alle Rechnungen des Landhotel Seifert sind sofort, spätestens unverzüglich nach Leistungserbringung, in bar und ohne Abzug zahlbar. In Einzelfällen
kann eine Rechnung per Überweisung, dann aber spätestens zum in der Rechnung angegebenen Datum gezahlt werden. Dies bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung seitens des
Betriebes. Skonto wird nicht gewährt. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5 % über dem Diskontsatz der Bundesbank (Stand per
01.01.2026) zu verzinsen, falls nicht der Betrieb einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung wird eine Mahn-/Bearbeitungspauschale von mindestens
10,00 € geschuldet.
17.a Schriftverkehr wickelt das Hotel im Zuge der Vereinfachung, Ressourceneinsparung generell auf elektronischem Wege (per
E-Mail) ab. Akzeptiert der Kunde Kontakt und Kommunikation z. B. über WhatsApp/Telegram, kann auch dieser Kommunikationsweg für die geschäftliche Kommunikation genutzt werden. Das heißt,
der Gast erhält u. a. Buchungsbestätigungen, ggf. Rechnungen oder Mahnungen o. ä. auf diesen Wegen und erklärt sich mit Bekanntgabe seiner E-Mail-Adresse,
Nutzung von WhatsApp/Telegram mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Der Betrieb behält sich jedoch nach eigenem Ermessen den Postversand vor oder wenn ein Gast nicht über eine E-Mail-Adresse
oder WhatsApp-/Telegram-Verbindung verfügt oder diese nicht angeben möchte. Für explizit durch den Gast gewünschten Postversand berechnet der Betrieb eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00
€.
18. RAUCHVERBOT im gesamten Haus-Innenbereich - in allen
Räumen/Fluren des gesamten Hauses ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns die Berechnung einer Strafe vor. Wird in unseren Hotelzimmern incl. Bad und gemieteten
Räumlichkeiten für Feiern/Veranstaltungen dennoch festgestellt, dass der Gast geraucht hat, stellt das Hotel ihm mindestens 200,00 € in Rechnung. Unsere Gäste haben Anspruch auf ein rauchfreies
Zimmer bzw. rauchfreie Räume. Unter Umständen kann das entsprechende Zimmer nach einer Missachtung des Rauchverbotes nicht gleich wieder vermietet werden, wodurch Umsatzausfall entsteht. Der Gast
wird auf das Rauchverbot außerdem durch Aufkleber an der Hotelzimmertür sowie durch gesonderte Nichtraucherinformation in der Infomappe im Zimmer sowie auf der Homepage hingewiesen. Wir behalten
uns vor, bei Zuwiderhandlungen dem Gast die erneute Aufnahme zu verwehren.
19. Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Ort des Betriebes. Es gilt deutsches Recht.
20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser
Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen,
die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
21. Salvatorische Klausel: Sollte ein Punkt dieser Vereinbarung oder ein Teil davon unwirksam sein, so berührt die Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB haben so lange Gültigkeit, bis sie durch eine neuere Version ersetzt werden.
Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
A: Der Anspruch des Landhotel Seifert, Dana Seifert, für die sonstige Leistungserbringung u. a. gebuchte Feierlichkeiten, Catering-Leistungen, Lieferungen in Räume des Gastes bzw. durch ihn
angemietete Räume (umfasst nicht die Vermietung von Hotelzimmern) gem. Ziff. 3 dieser AGB beträgt entspr. Abbestelltag (Kalendertag) vor Veranstaltung/Termin Catering-Leistung z. Zt.:
a) über 84 Tage: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann die Räumlichkeiten in ähnlichem Vertragsumfang anderweitig vermieten
b) 60. – 83. Tag: Berechnung der Miete zu 50 % und 25 % des entgangenen Umsatzes (z. B. Speisen u. Getränke)
c) 14. – 59. Tag: Berechnung der Miete zu 75 % und 50 % des entgangenen Umsatzes (z. B. Speisen u. Getränke)
d) 7. - 13. Tag: Berechnung der Miete zu 100 % und 75 % des entgangenen Umsatzes (z. B. Speisen u. Getränke)
e) bis zum 6. Tag: Berechnung der Miete zu 100 % und 100 % des entgangenen Umsatzes (z. B. Speisen u. Getränke);
Falls die Bestellung bis zum Tag der Stornierung noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Bei möglicher Menü-Bestellung der Halbpensionspreis (HP3) x Personenzahl bzw. bei geplanter Lieferung von Buffets/Speisen der Durchschnittspreis der angebotenen Buffets. Herangezogen wird die geplante Personenzahl bei Anmeldung bzw. Termin-Reservierung (bei Angabe der Personenzahl von - bis: Durchschnittszahl). Wird keine Raummiete vereinbart, gelten die Vergütungssätze des entgangenen Umsatzes entspr. b – d allein.
f) Hat der Gast für einen bestimmten Tag/Uhrzeit/Personenzahl eine Tischreservierung
vorgenommen und hält diese durch Nichterscheinen nicht ein bzw. sagt diese bis 24 Stunden vorher ab, kann das Hotel/Restaurant gemäß § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2 einen Schadensersatz
verlangen. Dieser errechnet sich aus dem bereitgehaltenen Personal entsprechend der angegebenen Personenzahl und dem Umfang der Reservierung, mindestens 2 Personen. Dabei wird mindestens eine
halbe Stunde vor Anmeldezeit bis eineinhalb Stunden nach Anmeldezeit zu einem Stundenverrechnungssatz von 29,50 € pro Stunde/Person Personal berechnet.
B: Werden Hotelzimmer am Abreisetag erst nach 10.00 Uhr frei gegeben, behält sich das Hotel eine Berechnung wie folgt vor: Zimmerfreigabe nach 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr: 50 % des Zimmerpreises;
Zimmerfreigabe nach 18.00 Uhr: 100 % des Zimmerpreises.
C: Sobald das Buchungsersuchen des Kunden durch das Hotel entgegengenommen wurde – ob mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Email, spielt hierbei keine Rolle – gilt der
Hotelaufnahmevertrag/Beherbergungsvertrag vollumfänglich als geschlossen und ist ab diesem Zeitpunkt für beide Vertragspartner verbindlich. In diesem Fall hat das Hotel das vereinbarte
Zimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen, und der Gast ist ab Vertragsabschluss zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises und entspr. sonstiger Leistungen für die Vertragsdauer
verpflichtet. Für die Verpflichtung zur Zahlung des Erfüllungsanspruches ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt nach Vertragsabschluss oder aus welchem Grund der Kunde das/die Zimmer abbestellt
hat, nicht anreist oder vorzeitig abreist. Kann das Hotel die Zimmer anderweitig im vereinbarten Vertragsumfang vermieten, entfällt die Zahlung des Erfüllungsanspruches. Hierbei ist es
unerheblich, ob alle Zimmer des Hotels ausgebucht sind oder nicht. Zimmerabsagen haben generell schriftlich zu erfolgen. Mündliche Abreden zwischen Kunden und Mitarbeitern des Hotels
erklärt das Hotel bereits im voraus als ungültig. Das Hotel ist nicht verpflichtet, Ersatz zu suchen, darf sich aber auch nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen.
Erfüllungsansprüche kann das Hotel bis 12 Monate nach Vertragsbeginn geltend machen. Danach erlischt dieser Anspruch für das Hotel. Die Geltendmachung hat in Form einer Rechnung und
schriftlich (auch per Fax/E-Mail) zu erfolgen. Die Berechnung erfolgt entsprechend Ziff. 3 der AGB. Hotelrechnungen sind generell sofort, ohne Abzug, in bar zur Zahlung fällig.
D: Das Mitbringen von Haustieren ins Landhotel Seifert (Hotelzimmer, gemietete Räume, Gasträume) ist aus gesundheitlichen Gründen (Allergie) leider nicht möglich. Dies betrifft das gesamte Haus.
Bei möglichem außengastronomischen Betrieb ist es dort gestattet, Hunde mitzubringen. Diese dürfen jedoch andere Gäste nicht belästigen und stören und sind auf dem Hotelgrundstück ausnahmslos an
der Leine zu führen! Verunreinigungen durch Hunde auf dem Hotelgrundstück sind vom Gast zu entfernen und mitzunehmen. Für etwaige Schäden jeglicher Art, welche durch mitgebrachte Hunde im
Außenbereich entstanden sind, haftet der Gast bzw. Halter.
------> Ende der Ausführungen
Änderungen vorbehalten.