Nach wie vor unterliegen gebuchte Hotelaufenthalte den gesetzlichen Bestimmungen.
Haben Sie eine Zimmerbuchung vor dem 18.03.2020 bei uns vorgenommen, deren Aufenthalt in die uns von den Behörden auferlegte Betriebsschließung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fällt, können diese Aufenthalte selbstverständlich nicht stattfinden. In diesem Fall entstehen keinem Vertragspartner Ansprüche gegen den anderen. Falls Vorauszahlungen durch Aufforderung geleistet wurden, werden diese selbstverständlich zurück erstattet.
Eine kostenfreie Stornierung kann somit immer nur für Aufenthalte erfolgen, die im angeordneten Schließungszeitraum liegen. Alle weiteren Buchungen behalten ihre Gültigkeit.
Neue Buchungen (Buchungseingang ab 01.05.2020):
Gern können Sie für die Zeit nach der Wiederöffnung bereits Ihren Aufenthalt bei uns buchen. Für diese Buchungen haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung, wenn folgender Zustand eintritt:
Für weitere, detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte.